Zumindest eines ist sicher im Leben – der Tod. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Vermögen einem anderen zugeordnet werden. Zu Lebzeiten können Sie selbst Person, Umfang und Zeitpunkt des Vermögensübergangs bestimmen. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Ansonsten werden möglicherweise Ihre Erben oder Pflichtteilsberechtigten unsere Hilfe benötigen.
Mit einem Testament bestimmen Sie, wer nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erhalten soll. Der erbrechtliche Werkzeugkasten scheint auf den ersten Blick überschaubar. Im Wesentlichen sind es die Folgenden: Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Auflage und Testamentsvollstreckung.
Neben der Bestimmung über den eigenen Körper und die anzuwendenden Behandlungsmethoden gehört zur Vorsorge auch, dafür Sorge zu tragen, dass das eigene Vermögen richtig verwaltet wird, wenn man selbst hierzu außer Stande ist, sowie die individuelle Gestaltung des letzten Willens.
Jede dritte Ehe wird heute geschieden. Mit dem Scheitern der Ehe sind die rechtlichen Folgen der Parteien und deren Kinder zu regeln. Neben den emotionalen Problemen spielen vor allem die finanziellen Folgen eine große Rolle – insbesondere, wenn nicht durch einen geeigneten Ehevertrag Vorsorge getroffen wurde.
Das Arbeitsrecht ist angesichts der Fülle der zu beachtenden Regelungen eine kaum noch zu überschauende Materie. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber – insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen – viel auf dem Spiel. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent.
Ein Strafbefehl, eine Anklage oder auch nur eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wiegt schwer und verändert schlagartig die Lebensumstände. Ihr Ansehen, Ihr Vermögen, Ihr Führerschein oder gar Ihre persönliche Freiheit stehen auf dem Spiel. Wir betreuen und vertreten Beschuldigte und Angeklagte in allen Verfahrensstadien.
"Trautes Heim – Glück allein!" Dass dies nicht ohne Einschränkung gilt, ist jedem Hauseigentümer bekannt. Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsprobleme, die mit dem Eigentum an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im Zusammenhang stehen.
"Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren". Nirgends gilt dieser Satz weniger als bei Fällen mit Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Je nach Interessenlage – Eigentümer, Verwalter, Mieter – ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein Unfall kann jedem passieren, in jeder Lebenslage. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Probleme lösen wir für Sie – schnell und unkompliziert.