Wer sein Testament schreibt, denkt über den eigenen Tod hinaus und gestaltet den letzten Willen für die, die zurückbleiben. Verheiratete wählen meistens das so genannte Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament, um sich gegenseitig abzusichern. Mit einem Berliner Testament wird der länger lebende Partner abgesichert. Stirbt ein Ehepartner, erbt der andere Partner das gesamte Vermögen. Er oder sie kann mit dem gesamten Vermögen tun und lassen, was er oder sie möchte. Es muss keine Immobilie verkauft werden, um andere Erben auszuzahlen. Auch Konflikte mit anderen Erben werden so vermieden. Das Berliner Testament besagt vereinfacht Folgendes: Kinder, Enkel oder weitere Verwandte gehen zunächst leer aus. Erst nach dem Tod des zweiten Partners wird das Familienvermögen unter den Kindern oder sonstigen Personen, die als Schlusserben im Testament genannt werden, aufgeteilt.