Ein guter Zweck hat Zukunft – die Stiftung als Erbe
Mit dem Erbe etwas Gutes tun: Stiftungen werden immer häufiger eingesetzt, um den Nachlass zu regeln. Vor allem, wenn keine passenden Erben zur Verfügung stehen.
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Ein guter Zweck hat Zukunft – die Stiftung als Erbe
Mit dem Erbe etwas Gutes tun: Stiftungen werden immer häufiger eingesetzt, um den Nachlass zu regeln. Vor allem, wenn keine passenden Erben zur Verfügung stehen.
Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer – Bayern zieht vor Gericht
Die Bayerische Landesregierung hat im Juni 2023 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes gestellt.
Das Berliner Testament individuell anpassen
Wer sein Testament schreibt, denkt über den eigenen Tod hinaus und gestaltet den letzten Willen für die, die zurückbleiben. Verheiratete wählen meistens das so genannte Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament, um sich gegenseitig abzusichern. Mit einem Berliner Testament wird der länger lebende Partner abgesichert. Stirbt ein Ehepartner, erbt der andere Partner das gesamte Vermögen. Er oder sie kann mit dem gesamten Vermögen tun und lassen, was er oder sie möchte. Es muss keine Immobilie verkauft werden, um andere Erben auszuzahlen. Auch Konflikte mit anderen Erben werden so vermieden. Das Berliner Testament besagt vereinfacht Folgendes: Kinder, Enkel oder weitere Verwandte gehen zunächst leer aus. Erst nach dem Tod des zweiten Partners wird das Familienvermögen unter den Kindern oder sonstigen Personen, die als Schlusserben im Testament genannt werden, aufgeteilt.
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert: Das Nachlassgericht darf diesen nicht willkürlich festlegen
Ein Erbschein kostet Geld. Wer ihn beim Nachlassgericht beantragt, hat Gebühren zu bezahlen, die sich nach dem Nachlasswert (Geschäftswert) richten. Um diesen zu ermitteln, hat der Antragsteller ein Nachlassverzeichnis mit Wertangaben beim Nachlassgericht einzureichen. Kommt der Antragsteller dieser Pflicht nicht nach, kann das Nachlassgericht den Geschäftswert aufgrund der vorliegenden Tatsachen schätzen. Schätzgrundlagen liegen vor, wenn der Antragsteller versichert hat, es gehöre kein Grundstück zum Nachlass und später auszugsweise einen Kontoauszug beifügt, so das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.8.2022 (2 Wx 44/22)-
Gegenseitig zu Erben einsetzen? Dann muss das im gemeinschaftlichen Testament auch so formuliert werden!
Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte, dass allein der im gemeinsamen Testament genannte Wunsch von Eheleuten, das Wohnhaus nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu erhalten, nicht ausreicht, um das Testament so auszulegen, dass die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben des gesamten Nachlasses einsetzen wollten. Wenn sich ein Ehepaar gegenseitig zu Alleinerben einsetzen möchte, muss dies in einem gemeinschaftlichen Testament ausdrücklich erklärt werden.
Frohe Weihnachten!
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