Erbrechtstage Speyer 2011
Am 2. und 3. November 2011 finden wieder die Erbrechtstage Speyer statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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In unserer Nachrichtensektion sprechen wir über interessante Urteile, geben Rechtstipps und informieren Sie über Aktuelles aus unserer Kanzlei.
Erbrechtstage Speyer 2011
Am 2. und 3. November 2011 finden wieder die Erbrechtstage Speyer statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vortrag bei der VHS Speyer: 1x1 der Testamentsgestaltung
Am heutigen Mittwoch, dem 28. September 2011 ab 19:30 Uhr erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht die Grundzüge der Testamentsgestaltung und beantwortet Ihre Fragen zum Erbrecht.
Arbeitgeber darf Kündigungsschreiben an Ehegatten übergeben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Kündigung, die der Arbeitgeber dem Ehepartner seines Arbeitnehmers übergibt, mit der Übergabe an den Ehepartner dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Das gilt sogar dann, wenn die Übergabe nicht in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute erfolgt sondern außerhalb. Die Kündigung geht dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt zu, wenn unter normalen Umständen damit zu rechnen ist, dass sie vom Ehepartner an ihn weitergeleitet wird.
Erbrecht in Patchworkfamilien
Die Lebenswirklichkeit vieler Familien entspricht nicht mehr dem tradierten Verständnis.
In sogenannten Patchworkfamilien ist die richtige Regelung des eigenen Erbfalls noch wichtiger als im Fall der Kleinfamilie klassischer Prägung. Schnell können ungewünschte Konstellationen entstehen, die zu den Vorstellungen des Verstorbenen in Widerspruch stehen.
Rheinpfalz interviewt RA Lamprecht zu Rom V
In der heutigen Rheinpfalz (03.08.2011) ist ein Interview mit RA Lamprecht über die geplante Einführung einer EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Anwendbarkeit des Erbrechts (und anderem), die in Fachkreisen als Rom V-Verordnung bekannt ist.
Keine fristlose Kündigung des Mobilfunkvertrags durch Anbieter bei Bagatellrückstand.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Urteil vom 09.07.2011, (Az: III ZR 157/10) entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Sperren des Anschlusses schon bei geringeren Zahlungsrückständen als Euro 75,00 ermöglicht, unwirksam sind.
Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.
Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.