Rheinpfalz berichtet über Betrugsfall
Die Rheinpfalz hat den Fall aufgegriffen und berichtet über den Betrugsfall, in dem unter unserem Kanzleinamen angeblich Gewinner benachrichtigt werden.
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In unserer Nachrichtensektion sprechen wir über interessante Urteile, geben Rechtstipps und informieren Sie über Aktuelles aus unserer Kanzlei.
Rheinpfalz berichtet über Betrugsfall
Die Rheinpfalz hat den Fall aufgegriffen und berichtet über den Betrugsfall, in dem unter unserem Kanzleinamen angeblich Gewinner benachrichtigt werden.
Unbekannter gibt sich als Lamprecht Rechtsanwälte aus!
Mehrere Personen erhielten angeblich Briefe aus unserer Kanzlei in denen ihnen mitgeteilt wurde, sie hätten Euro 249.870 gewonnen und sollten sich mit uns in Verbindung setzen. Es soll sich um einen Gewinn der "International Award Determination Union (IADU)" handeln.
Gebühr für die Führung von Darlehenskonten ist unrechtmäßig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10 festgestellt, dass die darlehensgewährende Bank die Darlehenskonten ausschließlich im eigenen Interesse führt. Daher kann dem Darlehensnehmer hierfür auch keine Gebühr berechnet werden.
Verkalkter Wasserhahn ist Vermietersache
Das Amtsgericht Gießen hatte folgenden Fall zu entscheiden. Der Wasserhahn ist völlig verkalkt, der Vermieter wechselt ihn aus und stellt dem Mieter sodann die entstandenen Kosten in Rechnung. Dabei beruft sich der Vermieter auf die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach der Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen übernehmen muss.
Muss ein gläubiger Muslim als Arbeitnehmer Bier einräumen?
Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts übertragen hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Voraussetzung ist aber, dass die zugewiesene Tätigkeit vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer gefordert werden kann und dass keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Keine Vorfahrt für Radfahrer am Zebrastreifen
Fahrradfahrer haben an Zebrastreifen keine Vorfahrt. Kommt es bei zu einem Unfall, trägt der Fahrradfahrer zumindest eine Mitschuld.
Wie das Landgericht Frankenthal -zutreffend- urteilte, sind Fahrradfahrer vom Schutzbereich eines Fußgängerüberwegs nicht erfaßt. Fahrradfaher, die nicht absteigen, sind gegenüber dem fließenden Verkehr an einem Zebrastreifen wartepflichtig.
Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.
Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.