Kontoführungsgebühr für Darlehen ist unzulässig.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.02.2011 (Az.: 17 U 138/10) entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Kontoführungsgebühren von Verbrauchern für das Führen eines Darlehenskontos verlangen darf.