Keine Rücksendungskosten für Verbraucher im Versandhandel
Der Bundesgerichshof (BGH) hat am 07.07.2010 (Az: VIII ZR 268/07) entschieden, dass im Fernabsatzgeschäft der Käufer die Versandkosten für die Übersendung an ihn nicht zahlen muss, wenn er von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Die Pressemitteilung des BGH finden sie hier.