Die Patientenverfügung in Corona-Zeiten
In vielen Patientenverfügungen findet sich die Formulierung, dass der Patient, falls er keine Perspektive mehr hat, sein Bewusstsein zurück zu erlangen und keine Entscheidung über seine eigene Behandlung mehr treffen kann, keine künstliche Beatmung möchte, bzw. eine bereits eingeleitete künstliche Beatmung eingestellt werden soll.