Wer ein Erbe antritt, ist verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dieses prüft Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), ob eventuell eine "Erbschaftsteuererklärung" eingereicht werden muss, weil für den Nachlass Steuern fällig werden. Dafür hätte der Erblasser dann vier Wochen Zeit - auf Antrag auch länger.
In der Erbschaftssteuererklärung muss das komplette Vermögen des Erblassers angegeben werden, daneben auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod getätigt hat. Der Erbe kann im Gegenzug Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Beerdigungskosten und Verwaltungsgebühren, steuerlich geltend machen.