Alleinerziehende sollten ein Testament besitzen
Laut Statistischem Bundesamt (2019) wird in Deutschland etwa jedes fünfte Kind von nur einem Elternteil aufgezogen. Besonders für alleinerziehende Eltern ist es unerlässlich, sich darüber Gedanken machen, was nach ihrem plötzlichen Tod mit den Kindern passieren würde. Falls die Kinder noch minderjährig wären, hätte der ehemalige Partner die Entscheidungsbefugnis über viele Dinge. Das hätten sich der/die Alleinerziehende vielleicht nicht so gewünscht. Was sagt der Gesetzgeber? Wenn ein alleinerziehendes Elternteil stirbt, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Falls die Kinder dann noch minderjährig sind, übernimmt das andere Elternteil die Vermögensverwaltung – vorausgesetzt, beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Wenn Sie dies in Ihrem individuellen Fall nicht gut fänden, sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und ein individuelles Testament erstellen. In diesem können Sie festlegen, wer bis zur Volljährigkeit Ihrer Kinder Ihr Erbe verwalten soll – oder sogar bis zu einem höheren Alter der Kinder, etwa der Beendigung einer Ausbildung. Sie können im Testament auch einen Vormund für Ihre Kinder bestimmen. Wenn Sie dies nämlich nicht tun, bestimmt das Familiengericht jemanden, der die Vormundschaft übernimmt und möglicherweise hätten Sie persönlich diesen Vormund nie für Ihre Kinder ausgewählt. Ein weiterer Fall ist zu bedenken: Wenn z.B. eine alleinerziehende Mutter stirbt, erben ihre Kinder. Wenn nun aber auch eines der Kinder stirbt, bevor es selbt Erben hat, dann erbt der Vater dieses Kindes, also der Ex-Partner der alleinerziehenden Mutter. Auch dies ist vielleicht gar nicht in ihrem Sinn. Hier kann eine so genannte "Nacherbschaft" formuliert werden. Sie können im Testament festlegen, wer – falls Ihre Erben sterben sollten – als Nacherbe folgen soll.
Um ein Alleinerziehenden-Testament rechtssicher und ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, steht Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht in unserer Kanzlei in Speyer gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin!