Arbeitnehmer aufgepasst, wenn ein Kündigungsschutzverfahren läuft!
Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, gegen diese Kündigung Klage einreicht und mit seiner Klage Erfolg hat – wenn er von seinem ehemaligen Arbeitgeber also wiedereingestellt werden muss: Was ist dann mit dem Lohn, den er in Zwischenzeit verdient hätte? Dieser so genannte "Annahmeverzugslohn" steht ihm laut Gesetz in voller Höhe zu.
Nein, tut es nicht unbedingt! So ein wichtiges aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ 5 AZR 387/19, Urteil vom 27.05.2020). Wie war die Sachlage im verhandelten Fall? Ein Bauarbeiter wurde gekündigt. Er klagte erfolgreich auf Wiedereinstellung. Den Lohn, den er in der Zwischenzeit bei seinem ehemaligen Arbeitgeber verdient hätte, klagte er ein. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnzahlung und forderte im Gegenzug schriftliche Auskunft darüber, ob sich der Arbeitnehmer, während er arbeitslos war, bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter um einen neuen Job beworben hatte. Dieser Anspruch des Ex-Arbeitgebers auf Information besteht zu Recht – so die Richter am Bundesarbeitsgericht. Wenn nämlich der Arbeitnehmer Vorschläge für andere Jobs abgelehnt haben sollte, dürfte er keinen vollen Annahmeverzugslohn fordern. Die Summe, die er hätte verdienen können, müsste man dem Annahmeverzugslohn abziehen.
Bisher war es einem Arbeitgeber nicht möglich, Einsicht in die aktuelle Jobsuche seines ehemaligen Mitarbeiters zu erlangen. Das vorliegende Urteil schafft die notwendige Transparenz in diesem Bereich.
Milanka Radic-Danier, Fachanwältin für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Speyer, rät ihren Mandanten: Wenn Sie auf Stellensuche sind, bewahren Sie unbedingt alle Stellenangebote und detaillierte Informationen über die angebotene Vergütung sorgfältig auf, damit Sie sie, falls Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber wieder eingestellt werden sollten, vorweisen können. Nur so kann er Ihnen den korrekten Annahmeverzugslohn rückwirkend ausbezahlen.
Bei allen Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder anderen Themen aus dem Arbeitsrecht wenden Sie sich gerne an Rechtsanwältin Radic-Danier!