Arbeitsrecht: Wieviel dürfen Schüler als Ferienjobber verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden?
Die Sommerferien sind da! Viele Schüler nutzen die großen Ferien, um als Ferienjobber ihr Taschengeld aufzubessern. Doch wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Wieviel darf ein Schüler verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden?
Der Gesetzgeber sagt: Schüler können als Ferienjobber unbegrenzt verdienen – und dabei sozialversicherungsfrei bleiben – wenn die Arbeit im Kalenderjahr auf drei Monate oder 70 Arbeitstage beschränkt bleibt und wenn dies im Voraus vertraglich festgelegt wird (§ 115 SGB IV). Dabei ist wichtig, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeführt wird. Das ist bei Ferienjobbern in der Regel der Fall – anders bei Schülern, die z.B. auf eine Ausbildungsstelle warten und in der Zwischenzeit jobben. Hier würde Berufsmäßigkeit vorliegen. Wenn die Beschäftigung über die 70 Tage hinaus weiter fortgeführt wird, gelten die Vorschriften zum so genannten "Minijob".
In unserer Kanzlei in Speyer informieren wir Sie gerne über individuell zu Ihren Fragen rund um das Arbeitsrecht. Ihre Ansprechpartnerin ist hier Rechtsanwältin Milanka Radić.