Autofahrer sollen ein gutes Vorbild sein
In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig ging es um einen Autofahrer, der abends sein Auto auf einem Radweg abgestellt hatte. Und zwar genau neben dem Schild "Radweg" – allerdings ganz am Ende des Radwegs. Die Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und verhängte ein Bußgeld von 305 Euro.
Der Autofahrer wehrte sich. Er begründete dies damit, dass er sozusagen als "letztes" Auto auf dem Radweg geparkt habe und direkt vor ihm ein Auto abgestellt worden sei. Dies stand allerdings in der ausgewiesenen, korrekten Parkzone. Ein Radfahrer, der an das Ende des Radwegs käme, müsse ja sowieso absteigen bzw. auf die Straße ausweichen.
Die Richter beurteilten die Sache anders. Sie sahen sein Parkverhalten als verkehrswidrig an und befanden, dass er das Bußgeld bezahlen müsse. Argument: Dass es sich um Parken am Ende eines Radweges gehandelt habe, sei irrelevant. Das Auto des Klägers habe trotzdem den Radweg beeinträchtigt und den fließenden Verkehr gestört, weil die vorbeifahrenden Autofahrer immer mit ausweichenden Radfahrern rechnen mussten. Außerdem, so die Richter, habe ein öffentliches Interesse bestanden, dass das Auto entfernt würde. Eine falsche Parkweise könne Nachahmer finden, was zu vermeiden sei. Der Kläger sei seinerseits von einem anderen Autofahrer – nämlich dem korrekt parkenden - beeinflusst gewesen, was beweist, dass bereits hier ein unerwünschter Nachahmungseffekt zu beobachten sei (AZ 1 K 860/20, Urteil vom 5. Mai 2021).
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