BAG kassiert fristlose Kündigung im Fall "Emmely"
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 10.06.2010 entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Bagatelldelikten unwirksam sein kann.
Neben dem schwerwiegenden Vertragsverstoss, den das oberste deutsche Arbeitsgericht auch bei sogenannten Bagatelldelikten noch immer bejaht, sei eine Verhältnismässigkeitsprüfung vorzunehmen. Das BAG ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vertrauen durch den Vertragsverstoß nicht vollkommen zerstört wurde; eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.
Aber Vorsicht: Das ist kein "Freibrief" für kleinere Diebstähle oder Unterschlagungen; es kommt wie immer auf den Einzelfall an (Quelle: Pressemitteilung Nr.42/09 des BAG).