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Behinderte Menschen im Arbeitsleben – So werden Barrieren abgebaut!

Die Paralympics sind die Hauptbühne für den Behindertensport. Die Spiele unterstützen die Anerkennung von Menschen mit Behinderung, sorgen für mehr Sichtbarkeit und treiben die Inklusion weiter voran.

Doch wie verhält es sich eigentlich im Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen? Welchen gesetzlichen Schutz bekommen sie? Schwerbehinderte oder Schwerbeschädigte haben im Arbeitsrecht besondere Rechte. Es ist sogar im Grundgesetz (GG) verankert, dass niemand benachteiligt werden darf, weil er eine Behinderung hat.

Die Rechte schwerbehinderter Menschen und Arbeitnehmer am Arbeitsleben sind detailliert im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. Das SGB IX befasst sich mit den Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und mit Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Hier sind zahlreiche Maßnahmen festgelegt: von der beruflichen Rehabilitation, dem Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz über Eingliederungshilfen bis hin zu finanziellen Unterstützungen.

Beispiele: Schwerbehinderte Arbeitnehmer erhalten einen erhöhten Kündigungsschutz. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie unkündbar sind. Es gelten lediglich bestimmte Auflagen. Außerdem haben sie Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr und sie haben Berechtigung auf eine besondere Ausstattung ihres Arbeitsplatzes. Außerdem können sie sich von Mehrarbeit freistellen lassen, die über die gesetzliche Zeit von acht Stunden Arbeit am Tag hinausgeht.

Menschen gelten als “schwerbehindert”, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erreichen. Ab wann man als schwerbehindert eingestuft wird, ist ebenfalls im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Wichtig zu wissen: Personen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40 können sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn sie die gleichen Rechte am Arbeitsplatz geltend machen möchten. Wenn sie als „gleichgestellt“ mit schwerbehinderten Menschen anerkannt werden, genießen sie in erster Linie einen besonderen Kündigungsschutz. Die Gleichstellung ist an zahlreiche Bedingungen (z.B. Wohnort in Deutschland) geknüpft. Außerdem muss die Gleichstellung von der Agentur für Arbeit ausgesprochen werden.

Was nur wenige wissen: Schwerbehinderte Bewerber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vorstellungsgespräch ihre Behinderung oder Schwerbehinderung zu erwähnen. Wird die Frage trotzdem gestellt, müssen sie nicht wahrheitsgemäß antworten, denn dem Bewerber steht nach der Rechtsprechung ein „Recht zur Lüge“ auf solche Fragen zu, die als unzulässig angesehen werden. Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht, wenn der Bewerber weiß, dass er aufgrund seiner Behinderung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die von ihm geforderte Arbeit zu erbringen.

Die Probleme und Lösungen allgemein darzustellen ist nicht einfach, die individuellen Rechte und Pflichten als schwerbehinderter Arbeitnehmer hängen von zahlreichen Faktoren ab, die im Einzelfall beantwortet werden müssen. Hier kann eine rechtliche Beratung sehr hilfreich sein.

Und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten? Zahlreiche. Hier nur einige Beispiele: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Sie müssen Behinderte bei innerbetrieblichen Maßnahmen der Weiterbildung berücksichtigen. Und: Der Arbeitgeber muss außerdem dafür sorgen, dass der entsprechende Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet wird. Dafür können sie auch eine staatliche Bezuschussung nutzen. Nicht nur das. Unternehmen, die Schwerbehinderte in ihrem Unternehmen integrieren, werden durch zahlreiche Fördermittel unterstützt.

Ganz gleich, ob Sie eine Behinderung haben oder als Arbeitgeber, behinderte Mitarbeiter beschäftigen – das Thema ist weitreichend, äußerst komplex und als Laie kaum zu durchschauen. Bei Unklarheiten sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Speyer. Wir liefern Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu allen Fragen rund um das Thema „Behinderte Menschen im Arbeitsleben“ kompetente Antworten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

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