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Bußgelder für Handy am Steuer!

Handy am Steuer ist verboten – das weiß jeder Autofahrer. Im Gesetz ist dies in § 23 StVO genau geregelt. Als Grundregel gilt: Mehr als ein kurzer Blick, den der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abwendet, ist nicht erlaubt.

Was die Handynutzung am Steuer angeht, so ist sie aber nicht generell verboten. Entscheidend ist nur: Das Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden. Mit dem Begriff Geräte sind nicht nur Handys, sondern u.a. auch Navis gemeint. Wenn ein Telefonat über eine Freisprechanlage geführt wird, ist das kein Problem.

Milanka Radic, Rechtsanwältin in der Kanzlei Lamprecht in Speyer, ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht.

Sie erläutert:

  • Wenn Sie von einem Polizisten mit dem Handy am Ohr erwischt werden, bezahlen Sie 100 €.
  • Wenn Sie durch Ihr Telefonieren am Steuer einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden und dies bewiesen werden kann, kassieren Sie 150 € und zwei Punkte in Flensburg.
  • Wenn Sie wegen Ihres Telefonats Sachbeschädigung verursachen, bezahlen Sie 200 € Strafe und bekommen ebenfalls zwei Punkte in Flensburg.
Dies gilt aber nicht nur für Autofahrer! Auch Radfahrer dürfen nicht während der Fahrt telefonieren, sonst sind 55 € fällig. Wenn sie erwischt werden, während sie über Kopfhörer Musik hören, kostet dies 15 € Strafgebühr.

Wir Rechtsanwälte in der Kanzlei Lamprecht in Speyer raten dringend dazu, diese Vorschriften zu befolgen, denn Handy am Steuer ist eine große Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmer!

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Lamprecht Rechtsanwälte

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