BVerfG stärkt Rechte der Väter nichtehelicher Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Väter nichtehelicher Kinder die Möglichkeit haben müssen, das Sorgerecht zu erhalten (BVerfG Beschluss vom 21.07.2010, AZ: 1 BvR 420/09).
Die derzeitige Regelung, dass Väter nichtehelicher Kinder grundsätzlich nur das Sorgerecht erhalten können, wenn die Mutter zustimmt, ist daher verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat nunmehr den Vätern nichtehelicher Kinder ermöglichen, die elterliche Sorge zu bekommen, auch wenn die Mutter dies ablehnt. Das Bundesverfassungegericht hat damit die Fiktion des Gesetzgebers, dass der Wunsch der Mutter regelmäßig dem Kindeswohl entspreche, eine Absage erteilt. Die Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 03.08.2010 finden Sie hier.
Im Anschluß an die Entscheidung konnte beobachtet werden, was in solchen Fällen fast reflexartig geschieht: Vertreter aller Parteien begrüßen die Entscheidung (z.B. hier nachzulesen). Da fragt man sich, wer denn das Gesetz beschlossen hat, dessen Unwirksamkeit jetzt Vertreter aller Parteien begrüßen.
Es bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber nunmehr gelingt, eine Regelung zu beschließen, die nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.