Das Berliner Testament individuell anpassen
Über individuelle Gestaltung des Testaments nachdenken
Auch das Berliner Testament kann handschriftlich zuhause verfasst werden und muss von beiden Eheleuten unterschrieben werden. Durch eine individuelle Anpassung wird aus dem klassischen Berliner Testament ein den eigenen Bedürfnissen entsprechender maßgeschneiderter letzter Wille.
Ohne Änderungsklausel im Testament hat der länger lebende Partner keine Möglichkeit, die Bindungswirkung aufzuheben, beispielsweise wenn er erneut heiratet oder sich mit einem der im Testament genannten Schlusserben zerstreitet. Deshalb raten Fachanwälte für Erbrecht oft zur Aufnahme einer Änderungsklausel.
Der Änderungsvorbehalt könnte so formuliert und in das Testament aufgenommen werden: Der länger Lebende von uns ist nach dem Tod des Erstverstorbenen nicht an die gemeinschaftlich vereinbarte Erbfolge und Aufteilung des Erbes gebunden. Er ist dazu berechtigt, neu und abweichend zu testieren.“
Möglich ist es auch, dem länger lebenden Ehepartner nur ein eingeschränktes Änderungsrecht zuzugestehen, dass er etwa die Erbquoten ändern darf, aber nicht den Kreis der Erben. Ebenso kann verfügt werden, dass nichts verschenkt oder ein Haus nicht verkauft werden darf. Wird das Berliner Testament angepasst, können steuerliche Nachteile vermieden werden.
Was viele nicht wissen: Das Berliner Testament hat zwei entscheidende Nachteile. Es enterbt die Kinder im ersten Erbgang. Gerade, wenn die Ehegatten sich vorbehalten, dass der überlebende Ehegatte das Testament abänndern können soll, ist es für die Kinder rational, den Pflichtteil geltend zu machen. Darüber hinaus wird durch die Enterbung der erbschaftsteuerliche Freibetrag des erstversterbenden Ehegatten „verschenkt.“ Schon bei mittlerem Vermögen der Eheleute kann dies zu einer ungewollten und unnötig hohen Belastung mit Erbschaftsteuer führen. Mit Unterstützung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts kann das Ziel des Berliner Testaments, den überlebenden Ehegatten abzusichern, erreicht werden, ohne dass dessen Nachteile eintreten. .
Wenn Sie juristischen Rat und Unterstützung beim Verfassen Ihres Testaments benötigen, wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer an Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht. Vereinbaren Sie gern einen Termin!