Das Testament ist verschwunden. Gilt es trotzdem?
Ja, es kann trotzdem gültig sein. Diese erbrechtlich sehr interessante Frage wurde von zwei Gerichten fast zeitgleich beantwortet. In beiden Fällen ging es um ein verloren gegangenes Testament.
Die Richter des OLG Köln urteilten in einem Fall, in dem ein Mann sein Testament in der Küchenschublade deponiert hatte. In diesem hatte er verfügt, dass seine Stieftochter alles, seine drei Halbgeschwister hingegen nichts erben sollten. Das Testament war nach dem Tod des Erblassers verschwunden. Es gab allerdings Zeugen, die beobachtet hatten, wie das Testament verfasst und in die Schublade gelegt worden war. Dies reichte als Beweismittel, die Richter befanden das Testament als gültig. (OLG Köln, AZ 2 WX 261/18, 2 WX 266 – 270/18, Beschluss vom 3.7.2018). Vergleichbar war ein Fall vor dem OLG Braunschweig. Hier hatte eine Frau handschriftlich ein gemeinsames Testament mit ihrem Ehemann verfasst, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Als der Mann starb, war das Testament unauffindbar. Aber auch in diesem Fall gab es Beweise für die Existenz des Dokuments: Die Tochter hatte es mit eigenen Augen gesehen. Anders als das zuständige Nachlassgericht, das keinen Erbschein zu Gunsten der Mutter ausstellte, urteilten dann die Braunschweiger Richter. Sie anerkannten das verlorengegangene Testament, weil sie die Beweise für seine Existenz als ausreichend erachteten (OLG Braunschweig, AZ 1 W 155/17, Beschluss vom 16.3.2018).
Als Anwälte, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben, raten wir unseren Mandanten dringend: Hinterlegen Sie Ihr Testament am besten beim zuständigen Nachlassgericht. Sie können auch ein selbst verfasstes, handschriftliches Testament dort deponieren. Dann haben Sie Gewissheit, dass Ihr letzter Wille auch durchgesetzt werden kann, außerdem ersparen Sie Ihren Erben möglicherweise viel Ärger. Wenn Sie ein rechtssicheres Testament verfassen wollen, wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Jürgen Lamprecht, Fabian Danier oder Bernd Schäfer in unserer Kanzlei in Speyer! Vereinbaren Sie einen Termin.