Deutsches Forum für Erbrecht e.V. tagt in Speyer
Die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. fand in diesem Jahr am 13. November in Speyer statt und wurde von der Kanzlei Lamprecht Rechtsanwälte organisiert. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung hielt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht einen Fachvortrag mit dem Titel "Vom Wortlaut zum hypothetischen Willen – Grundlagen der Testamentsauslegung". Dabei erläuterte er, nach welchen Grundsätzen ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag auszulegen sind. Für die fachkundigen Zuhörer war die Darstellung der Methodik der Auslegung letztwilliger Verfügungen bekanntes Terrain.
Bei der sogenannten hypothetischen Auslegung ist anerkannt, dass der Erblasser sich über bestimmte Umstände gerade keinen Willen gebildet hat. Daher wird zu ermitteln versucht, was der Erblasser wohl gewollt hätte, wenn er diesen Umstand bedacht hätte. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Lamprecht wies in diesem Zusammenhang auf das Spannungsfeld zwischen der Erforschung des Erblasserwillens einerseits und der Formenstrenge letztwilliger Verfügungen andererseits hin. Anknüpfend an seinen Vortrag bei den Erbrechtstagen Speyer 2015 zwei Tage zuvor, kam er zu dem Schluss, dass die Auslegung von Testamenten ein methodisches Raten ist, bei dem man strukturell nicht wissen kann, was der Erblasser tatsächlich gewollt hat. Dieses Unwissen wird ersetzt durch Plausibilität und einem Verständnis, das Juristen für vernünftig halten. Die weitaus bessere Lösung ist es, die Notwendigkeit der Auslegung durch möglichst klare und präzise Testamente zu vermeiden.
Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. ist ein Zusammenschluß ausgewiesener Erbrechtler in Deutschland und wurde beispielsweise bei beim Gesetzgebungsverfahren der Erbrechtsreform 2010 im Rahmen der Expertenanhörung konsultiert. Im Deutschen Forum für Erbrecht e.V. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht Sektionsleiter Rheinland-Pfalz.