Die Erbschaftsteuererklärung
Wer ein Erbe antritt, ist verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dieses prüft Grundlage des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), ob eventuell eine "Erbschaftsteuererklärung" eingereicht werden muss, weil für den Nachlass Steuern fällig werden. Dafür hätte der Erblasser dann vier Wochen Zeit - auf Antrag auch länger. In der Erbschaftssteuererklärung muss das komplette Vermögen des Erblassers angegeben werden, daneben auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod getätigt hat. Der Erbe kann im Gegenzug Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Beerdigungskosten und Verwaltungsgebühren, steuerlich geltend machen.
Für Erben gibt es eine Reihe von Steuerfreibeträgen, abhängig von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad der Erben zum Erblasser. Ehepartner und leibliche Kinder profitieren von höheren Freibeträgen. Liegt das Erbe darunter, muss keine Erbschaftssteuer abgeführt werden. Für Ehegatten gilt, dass das Erbe die Höchstsumme von 500.000 Euro nicht überschreiten darf, bei Kindern sind es maximal 400.000 Euro von jedem Elternteil, die nicht versteuert werden müssen.
Fazit: Wer Immobilien besitzt, deren Wert über den Freibetrag hinausgeht, sollte sich unbedingt zu Lebzeiten von einem in Erbrecht erfahrenen Anwalt beraten lassen, wie er die Steuerlast seiner Erben vermindern kann. Denkbar ist die frühzeitige Übertragung auf die nächste Generation, wobei an das unbegrenzte Nutzungsrecht und eine umfangreiche Absicherung des künftigen Erblassers gedacht werden muss. Solche Nutzungsrechte mindern in der Regel den Wert der steuerlichen Übertragung, sodass eine Immobilie mitunter zu einem Bruchteil ihres Wertes zu Lebzeiten übertragen werden kann
Wer keine leiblichen Kinder hat, denen er sein Vermögen vererben wird, sondern entfernte Verwandte beerben wird, sollte auf jeden Fall auch anwaltlichen Rat einholen, denn für entfernte Verwandte und für nicht verwandte Personen, z.B. den Lebensgefährten, gelten wesentlich höhere Erbschaftssteuersätze, die nicht selten dazu führen, dass Teile des Nachlasses sofort veräußert werden müssen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Das Erbrecht ist ein Schwerpunkt unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Für eine unverbindliche Erstinformation kontaktieren Sie gerne den Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht, den Fachanwalt für Erbrecht Fabian Danier oder Rechtsanwalt Bernd Schäfer in unserer Kanzlei in Speyer.