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Die neue Düsseldorfer Tabelle: Das ändert sich beim Kindesunterhalt 2017

Die "Düsseldorfer Tabelle" ist eine unverbindliche Richtlinie des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes für die Berechnung des Kindesunterhalts, die in der Regel von den Familiengerichten angewendet wird.

Isolde Marz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer, stellt die Werte vor, die zum 1.1.2017 gelten werden:

Der Mindestunterhalt wird erhöht und beträgt für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1.500 €:

  • Kind 0-5 Jahre: 324 €
  • Kind 6-11 Jahre: 393 €
  • Kind 12-17 Jahre: 460 €
  • Kind ab 18 Jahre: 527 €
Für die höheren Einkommensgruppen wurde das Kindergeld um 5% (bei einem Einkommen bis 3.100 €), bzw. um 8% bei höheren Einkommen angehoben.

Geplant ist für 2017 auch eine Erhöhung des Kindergeldes, was aber vom Gesetzgeber erst Mitte Dezember offiziell verkündet wird. Voraussichtlich wird 2017 das Kindergeld um monatlich 2 € erhöht. Es beträgt dann beim 1. und 2. Kind monatlich 192 €, beim 3. Kind 198 €, beim 4. und jedem weiteren Kind 223 €. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Für alle Fragen aus dem Familienrecht, z.B. zur rechtlichen Situation bei Trennung und Scheidung, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt oder zu Vermögensauseinandersetzungen im Trennungsfall wenden Sie sich gerne an Rechtsanwältin Isolde Marz. Vereinbaren Sie einen Termin!

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