Die Patientenverfügung in Corona-Zeiten
In vielen Patientenverfügungen findet sich die Formulierung, dass der Patient, falls er keine Perspektive mehr hat, sein Bewusstsein zurück zu erlangen und keine Entscheidung über seine eigene Behandlung mehr treffen kann, keine künstliche Beatmung möchte, bzw. eine bereits eingeleitete künstliche Beatmung eingestellt werden soll.
Die künstliche Beatmung hat durch die Corona-Pandemie einen völlig anderen Stellenwert bekommen. Ein schwerer Verlauf von COVID-19 erfordert eine intensivmedizinische Behandlung, häufig wird der Patient in ein künstliches Koma versetzt und künstlich beatmet. Ziel ist es, dass sich die Lunge wieder erholen kann und der Patient wieder selbstständig atmet. Diese Situation ist mit der Sterbesituation, wie sie in Patientenverfügungen skizziert wird, nicht zu vergleichen.
Wer einen schweren Verlauf von Covid-19 aufweist, wird nötigenfalls intensivmedizinisch behandelt. Eine eventuell vorhandene Patientenverfügung ändert daran nichts, auch wenn sie die oben skizzierte Regelung enthält. Der Grund hierfür ist, dass eine Patientenverfügung –gleich welcher Art- in einem solchen Fall noch keine Anwendung findet. Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn es nach Überzeugung der behandelnden Ärzte für den Patienten keine Aussicht auf Besserung gibt. Das ist bei der intensivmedizinischen Behandlung bei COVID-19 Patienten gerade nicht der Fall.
Falls für einen Covid-19-Patienten keine Aussicht auf Überleben besteht, werden die Ärzte gemeinsam mit den Angehörigen entscheiden, wie im Sinne des Patientenwunsches verfahren werden soll und eventuell auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten. Aber auch dieses Vorgehen stellt keine Besonderheiten dar. Auch dies geschieht stets, wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt.
Wegen COVID-19 muss eine Patientenverfügung nicht geändert werden. Die Pandemie sollte jedoch Anlass sein, darüber nachzudenken eine solche zu errichten oder eine vorhandene zu prüfen, ob ihr Inhalt noch dem entspricht, was man im Ernstfall noch an Behandlungsmaßnahmen möchte oder nicht.
Wir sind in der Kanzlei Lamprecht in Speyer spezialisiert auf Vorsorge und unterstützen Sie gerne beim Verfassen einer individuellen Patientenverfügung, bzw. beim Überarbeiten einer bestehenden Patientenverfügung. Zur umfassenden Vorsorge gehören die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und das rechtssichere Testament.
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