Ein häufiger Fall aus dem Arbeitsrecht: Krank im Urlaub – so sichern Sie Ihre Ansprüche auf Urlaubstage!
So ein Pech: Kaum sind Sie im Urlaub, erwischt Sie ein Infekt und sie liegen im Hotelbett statt am Strand. Natürlich haben Sie dann das Recht, den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen, denn der Urlaub soll Ihrer Erholung dienen, damit Ihre Arbeitskraft erhalten bleibt. Milanka Radic, Rechtsanwältin in unserer Kanzlei in Speyer, sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen:
- Gehen Sie am Urlaubsort gleich am ersten Tag Ihrer Krankheit zum Arzt und lassen Sie sich eine Krankmeldung ausstellen. Die Krankheitstage dürfen dann, laut geltendem Arbeitsrecht, nicht mehr auf Ihren Urlaub angerechnet werden.
- Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber über Ihre Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer, telefonisch oder per mail, und schicken Sie umgehend Ihre Krankmeldung in die Personalabteilung. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt auch darüber, wie Sie am Urlaubsort erreichbar sind.
- Falls Sie sich im Ausland befinden, informieren Sie auch Ihre Krankenkasse über die Krankmeldung.
- Für Auslandsreisen empfiehlt sich generell der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese bezahlt – im Fall der Fälle – auch den Rücktransport nach Deutschland.
- Doch Achtung: Wenn Sie im Urlaub krank werden, dürfen Sie die Krank-Tage nicht einfach an Ihren Urlaub hängen und diesen verlängern. Sie müssen erneut bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub einreichen, der im Zweifel bis zum 31.03 des Folgejahres angetreten werden muss.
- Gilt diese Regelung auch, wenn Ihre Kinder während des Urlaubs krank werden und Sie sich deshalb nicht erholen konnten? Nein, dies gilt nicht. Sie können sich nur an regulären Arbeitstagen "kinderkrank" melden, um zur Versorgung Ihres kranken Kindes daheim zu bleiben.