Einzahlung auf Oder-Konto nicht zwingend Schenkung an Ehegatten
Der Fall kommt häufig vor. Die Ehegatten sind Inhaber eines Oder-Kontos, auf das sie in unterschiedlicher Höhe Beträge einzahlen. Die Finanzverwaltung hat in jüngerer Vergangenheit die höheren Einzahlungen eines Ehegatten als Schenkung an den anderen Ehegatten angesehen.
Der Bundesfinanzhof hat die Hürden hierfür nunmehr erheblich höher gesetzt. Das Finanzamt kann nicht einfach annehmen, dass die höhere (sog. disquotale) Einzahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten ist. Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für die Tatsachen, die für eine freigebige Zuwendung erforderlich sind. Dazu gehört auch, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Innenverhältnis tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen kann (BFH, Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10). Die dazugehörige Pressemitteilung finden sie hier.
Wie so häufig, ist ausschlaggebend eine "Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls", jedoch gibt es Hoffnung. Es ist erfreulich, dass der BFH der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung, von unterschiedlich hohen Einzahlungen auf eine Schenkung zu schließen und dem Steuerpflichtigen aufzuerlegen, das Gegenteil zu beweisen, einen Riegel vorgeschoben hat.