Erbrecht – Die hohe Kunst, Kunst zu vererben.
Das Vererben von Kunst bringt mehrere Besonderheiten mit sich. Es ist eine komplexe Angelegenheit, bei der ganz unterschiedliche Rechtsgebiete, wie beispielsweise Erbrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht und Urheberrecht, zum Tragen kommen.
Im deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ist unter anderem die Möglichkeit verankert, Kunstgegenstände oder Kunstsammlungen teilweise oder vollständig steuerfrei zu verschenken oder zu vererben. Hier gibt es einerseits die sogenannte „kleine Kunstbefreiung“, die 60% beträgt, und die „große Kunstbefreiung“ mit einer Steuerbefreiung von 100%.
Beide Steuerbefreiungen sind abhängig von zahlreichen Vorgaben. Eine Grundvoraussetzung für beide Varianten ist, dass die Kunstgegenstände eine Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft im öffentlichen Interesse haben. Bei der „kleinen Kunstbefreiung“ ist der Kostenüberschuss ein Faktor, d.h. die jährlichen Kosten für das Kunstwerk, wie beispielweise Versicherung, Lagerung etc., müssen die Einnahmen übersteigen.
Die „große Kunstbefreiung“ mit 100% ist an besonders zahlreichen Bedingungen geknüpft. Beispielweise müssen sich die Gemälde mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie befinden.
Außerdem muss der Steuerpflichtige bereit sein, die Kunstgegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen.
Eine nächste Option, um Steuer zu sparen: Kunststiftungen, die vom Finanzamt als eine gemeinnützige Stiftung anerkannt wurden, erhalten gewisse Steuerprivilegien. Vor allem, was die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, aber auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer betrifft. Sie sind eine gute Möglichkeit, Kunst steueroptimiert zu vererben. Für die Gründung einer Stiftung gibt es unterschiedliche Modelle.
Auch das Urhebergesetz (UrhG) spielt beim Vererben von Kunstwerken eine Rolle.
Dieses Gesetz schützt Kunstwerke bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Relevant ist auch das „Folgerecht“ bei Kunstwerken. Kunstwerke werden oft zunächst im Original verkauft. Ergibt sich später eine hohe Wertsteigerung, stehen den Künstlern oder deren Erben, unter bestimmten Voraussetzungen, eine gewisse Beteiligung an dem Erlös des späteren Weiterverkaufs zu.
Das Wichtigste beim Kunstrecht ist die professionelle Bewertung der Kunstgegenstände, die über ein privates Gutachten erfolgt. Dabei empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Nachlassschätzungen zu beauftragen.
Die Komplexität und Vielschichtigkeit der Nachlassregelung von Kunst ist nicht zu unterschätzen. Ziehen Sie einen Anwalt für Erbrecht hinzu, der Sie dazu in allen Facetten kompetent berät. Herr Lamprecht erklärt Ihnen kompetent, was Sie beim Erben und Vererben von Kunst alles beachten sollten. Vereinbaren Sie einen Termin!