Erbrecht – können Hund, Katze & Co. eigentlich erben?
Haustiere sind beste Freunde. Manche Menschen stehen ihrem geliebten Tier sogar näher als der Verwandtschaft. Da mag es nicht verwundern, dass viele den Wunsch hegen, sie als Erbe einzusetzen. Aber wie verhält es sich mit dem Erbrecht für Tiere? Ist das überhaupt möglich?
Das Problem: Wird der tierische Freund als Erbe testamentarisch bestimmt, kann das zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen. In Deutschland hat der Gesetzgeber klar entschieden: Tiere haben nach deutschem Recht keine Rechtsfähigkeit und somit kein Erbrecht. Ihr Haustier kann also kein Erbe werden, sie können es jedoch im Testament bedenken. In anderen Ländern sieht das anders aus. Beispielsweise ist es in den USA, Großbritannien und Italien durchaus möglich, dass Tiere riesige Vermögen erben.
Doch wie können Sie als Tierbesitzer dafür sorgen, dass Ihr Liebling nach Ihrem Tod abgesichert ist und gut gepflegt wird?
Möglichkeit 1: In einem Testament oder Erbvertrag legen Sie fest, dass das Tier in die Obhut eines bestimmten Menschen kommt, der im Testament als Erbe bestimmt ist. Das Erbe dieser Person kann an die Verpflichtung gekoppelt sein, das geerbte Tier zu pflegen. Der Erblasser kann zusätzlich einen Testamentsvollstrecker einsetzen, zum Beispiel eine vertrauenswürdige Person aus dem privaten Kreis. Der Testamentsvollstrecker überprüft dann regelmäßig, ob das Tier auch gemäß den Wünschen des Erblassers versorgt wird. Die Wünsche und auch bestimmte Klauseln können im Testament festgehalten werden.
Möglichkeit 2: Sie legen per Testament einen Erben und eine Pflegeperson für das Tier fest. Die Pflegeperson erhält dann vom Erben den im Testament festgelegten Betrag, um sich um das Tier zu kümmern.
Sie möchten schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass Ihr Tier abgesichert ist – falls es Sie überlebt? Das Tier im Testament ist ein komplexes Thema. Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht, unser Experte für Erbrecht in unserer Kanzlei in Speyer, sagt Ihnen, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie Ihr Haustier für den Todesfall absichern möchten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und reden Sie mit Jürgen Lamprecht über die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments.