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Erbrechtstage Speyer 2015 mit großer Resonanz

Fast 300 Anmeldungen erhielt die Kanzlei Lamprecht Rechtsanwälte zu den diesjährigen Erbrechtstagen. Damit sind sämtliche Erwartungen um Längen übertroffen worden. Es ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich. Da der von der Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG dankenswerterweise zur Verfügung gestellte Saal "nur" Platz für 100 Zuhörer bietet, konnten wir zu unserem großen Bedauern für die Hauptveranstaltung nur ungefähr einem Drittel der Interessenten eine Zusage geben. Um dem großen Zuspruch gerecht zu werden, haben am 26. und am 27. November 2015 Zusatzveranstaltungen stattgefunden bei denen jeweils ca. 75 Zuhörer den Weg in unsere Kanzlei gefunden haben.

Für die Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG hat Herr Franke über den Erbfall aus Bankensicht berichtet. Dabei erläuterte er die Schwierigkeiten, die bei der Verwaltung eines Nachlasses gerade für Erbengemeinschaften bestehen. Aus Sicht der Bank besteht bei unklaren Testamenten oder vielen Miterben stets das Risiko, dass nicht alle Erben mit einer konkreten Verfügung einverstanden sind. Daher hat die Bank für jeden einzelnen Kontovorgang die Bestätigung aller Miterben einzuholen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt Herr Franke, bereits zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Ebenfalls vereinfachend wirkt eine Abwicklungsvollmacht, welche die Miterben einem der Beteiligten ausstellen können.

Herr Notar Regel informierte über den Erbschein. Er erläuterte, dass ein Erbschein der Nachweis des Erbrechts ist, der mit öffentlichem Glauben ausgestattet ist und auf den Dritte daher vertrauen dürfen. Der Nachweis des Erbrechts wird immer benötigt, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört. Auch Banken fordern für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung zum Erblasser einen Nachweis des Erbrechts, regelmäßig also einen Erbschein.

Über den Umgang mit dem Testamentsvollstrecker hat Rechtsanwalt Fabian Danier die Zuhörer unterrichtet. Dabei erklärte er, in welchen Fällen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und welche Vorzüge es hat, einen Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des eigenen Nachlasses zu betrauen. Das Nachlassverzeichnis ist eine Hauptpflicht für den Testamentsvollstrecker, deren Verletzung zu seiner Entlassung führen kann. Daneben ist es die Pflicht des Testamentsvollstreckers, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Hier ist es von Vorteil, wenn er bereits in seinem Testament möglichst genaue Anweisungen erteilt hat. Sollten Bedachte minderjährig sein oder nicht für sich selbst sorgen können, ist eine Dauertestamentsvollstreckung sinnvoll. Eine solche Gestaltung ist gerade beim sogenannten Behindertentestament ein gutes Mittel um das Vermögen des Erblassers vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen und andererseits dem Bedachten Zuwendungen zu machen, die z.B. nicht auf eine mögliche Unterstützung durch den Sozialhilfeträger angerechnet werden muss.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht erläuterte, welche Fehler bei der Testamentsgestaltung auftreten können und wie man sie vermeidet. Als Fehler wurden Mangel der Form, Übersetzungsfehler, Prognosefehler und Umsetzungsfehler identifiziert. Der Mangel der Form ist leicht vermeidbar, indem das Testament in den gesetzlich zulässigen Formen entwirft. Übersetzungsfehler treten immer dann auf, wenn das Nachlassgericht den Inhalt des Testaments anders versteht, als der Erblasser es gemeint hat. Hat das Nachlassgericht bei dem Verständnis des Testamenttextes Zweifel oder tauchen Unklarheiten auf, wie der Erblasser eine bestimmte Formulierung in seinem Testament gemeint hat, so weiß man nie, ob das Verständnis des Nachlassrichters dem tatsächlichen Willen des Verstorbenen entspricht. Diese Abweichungen zwischen dem tatsächlichen letzten Willen des Erblassers und dem, wie das Nachlasssgericht das Testament versteht, sind sogenannte Übersetzungsfehler. Ziel jeder Testamentsgestaltung ist es daher, den tatsächlichen letzten Willen so zu formulieren, dass das Nachlassgericht nach Möglichkeit keine Unklarheiten oder Mehrdeutigkeit erkennen kann. Was der Erblasser mit dem Testament tatsächlich bestimmen wollte, wird letzten Endes von Juristen entschieden. Daher sollte das Testament auch in der Sprache der Juristen gefaßt sein. Es ist ein technisches Dokument, in dem der letzte Wille des Erblassers idealerweise bereits in der Sprache der Juristen formuliert ist. Dadurch können Übersetzungsfehler weitgehend vermieden werden. Der Fachanwalt für Erbrecht hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers zu ermitteln und den Text des Testaments so zu fassen, dass der Nachlassrichter möglichst keine Fragen hat. Diese Aufgabe erfordert es, dass der Testierende sich über seine Ziele und Vorstellungen klar wird und der Berater den Text technisch zutreffend formuliert. Dabei hat er die Familienverhältnisse und die Strukturierung des Vermögens (bei Ehegatten auch die Verteilung zwischen den Ehepartnern) zu berücksichtigen, meist auch die Einkommensverhältnisse z.B. des Ehegatten einzubeziehen. An zahlreichen Beispielen aus seiner Praxis als Fachanwalt für Erbrecht hat Rechtsanwalt Lamprecht fehlerhafte Testamente von Laien, aber auch mangelhafte Texte von Notaren und Rechtsanwälten vorgestellt und erläutert, wie man es hätte besser machen können. Deutlich wurde dabei auch, dass eine streitvermeidende kluge Gestaltung des eigenen letzten Willens nur einen Bruchteil dessen kostet, was ein jahrelanger Streit um das Erbe kosten kann. Der Streit wird teilweise erst dann beigelegt, wenn der gesamte Nachlass für Anwälte, Gutachter und Gerichte verbraucht wurde.

Im Anschluss an die Vorträge konnten die Zuhörer Fragen rund um das Thema Erben und Vererben stellen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde.

Am 12. November 2015 standen Fachanwalt für Erbrecht Jürgen Lamprecht, Rechtsanwalt Fabian Danier und Rechtsanwalt Bernd Schäfer im Rahmen der Telefonaktion den Fragen rund um das Thema Erben und Vererben Rede und Antwort. Die Erbrechtler der Kanzlei Lamprecht Rechtsanwälte haben ca. 50 Anrufe zu einem breiten Spektrum erbrechtlicher Fragestellungen beantwortet. Auch hier war der Andrang deutlich größer als in den Vorjahren.

Sollten Sie Interesse an den Unterlagen zu den Vorträgen der Erbrechtstage Speyer 2015 haben, können Sie diese über das Sekretariat anfordern. Sie erhalten die Unterlagen entweder als pdf-dateien über E-Mail oder in Papierform per Post. Das Sekretariat erreichen Sie unter post@lamprecht-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 09232 / 87678-0.

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