Erfreuliche Änderung der Straßenverkehrsordnung: Eltern dürfen auf dem Gehweg radeln!
Fahrradfahren im Straßenverkehr ist vor allem für kleinere Kinder eine sehr gefährliche Angelegenheit, da sie noch nicht in der Lage sind, Gefahren zu überblicken und richtig einzuschätzen. Bisher galt, dass Kinder bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg radeln durften, die begleitenden Eltern aber auf der Straße nebenher fahren mussten. Dabei konnten sie zwangsläufig ihr Kind nicht lückenlos beobachten, denn oft war die Sicht durch zwischen Gehweg und Straße parkende Autos oder durch Büsche versperrt. Begleitpersonen konnten deshalb gefährliche Situationen nicht rechtzeitig erkennen.
Dies hat der Gesetzgeber nun geändert: Seit dem 14. Dezember 2016 darf ein Elternteil oder eine andere Begleitperson über 16 Jahren ein unter 8 Jahre altes Kind legal mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dennoch gilt: Fußgänger haben Vorrang! Außerdem müssen Begleitpersonen, wenn sie mit ihren Kindern auf dem Gehweg eine Straße überqueren wollen, zuerst absteigen und die Fahrräder dann gemeinsam über die Straße schieben. Die Gesetzesnovelle hat das Ziel, Familien dazu zu bewegen, dass sie möglichst das Auto für kurze Hol-und-Bring-Wege und andere kleine Strecken nicht mehr benutzen. Zum Schutz vor Kopfverletzungen sollten Kinder bei jeder Fahrradfahrt einen Helm tragen. Auch wenn dies bisher in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, raten wir dringend dazu, dies zu beachten.
Bei allen Fragen zum Verkehrsrecht ist Rechtsanwältin Milanka Radic Ihre Ansprechpartnerin. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in der Kanzlei Lamprecht in Speyer!