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Erstellung eines Testaments – Teil 2: Die Aufgaben guter Testamentsgestaltung

  • Ihr Wille ist richtig zu erfassen. Den meisten gelingt es halbwegs verständlich, ihre Vorstellungen bei den aktuellen Vermögensverhältnissen zu formulieren. Bei den sogenannten "was-wäre-wenn" Fragen, hören wir regelmäßig, dass man daran noch gar nicht gedacht habe und sich erst darüber klar werden müsse. Es ist ein wesentlicher Punkt guter Testamentsgestaltung, die persönliche, rechtliche, wirtschaftliche Situation, einschließlich zu erwartender Einkünfte und Erwerbe zu erfassen und Ihre Vorstellungen in den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu erfragen.
  • Ihr Wille ist in die Sprache der Juristen zu übersetzen. Am Ende entscheiden Juristen, wie Sie Ihr Testament gemeint haben. Diese haben jedoch das strukturelle Problem, dass dann, wenn Ihr Testament Bedeutung erlangt, nämlich nach Ihrem Tod, die Möglichkeit, Sie wegen etwaiger Unklarheiten zu fragen, nicht mehr besteht. Um das Ergebnis Ihres vermuteten Willens möglichst nahe an Ihren tatsächlichen Willen zu bringen, sollte die "Übersetzungsarbeit" Ihrer Vorstellungen in die Sprache der Juristen von Ihrem Berater und nicht vom Nachlassgericht geleistet werden. Ein Testament kann nicht präzise oder klar genug sein. Es ist besser, Ihr Berater erklärt Ihnen, was bestimmte Formulierungen bedeuten, als dass die Gerichte nach Ihrem Tode versuchen, festzustellen, was Sie mit Ihrem Testament eigentlich gewollt haben. Im besten Fall raten sie richtig. Das ist jedenfalls teurer als ein guter Berater und es hängt nicht vom Zufall und den beteiligten Rechtsanwälten ab, ob Ihr Wille tatsächlich verwirklicht wird.
  • Streitpotentiale sind zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden. Da es im Erbrecht häufig um viel Geld, manchmal auch "ums Prinzip" (O-Ton Mandant) geht, ist die beste Testamentsgestaltung die, bei der mögliche Streitpotentiale erkannt und - soweit dies machbar ist - vermieden werden. Das spart Zeit, Nerven und viel Geld.
  • Die Gestaltung sollte unter den vorgenannten Bedingungen steueroptimal sein. Steueroptimierung steht meist nicht an erster Stelle. Das wäre einfach. Man suche sich eine gemeinnützige Organisation, die groß genug ist, dass man davon ausgehen kann, dass sie auch im Zeitpunkt des Todes noch existiert und setze diese zum Erben ein. Das ist meist nicht gewünscht. Die Steueroptimierung beginnt, wenn die anderen Ziele definiert und verwirklicht sind. Aber auch dann kann man durch geschickte Gestaltung die Steuerlast regelmäßig deutlich mindern, häufig sogar ganz vermeiden.
Ein gutes Testament ist nicht ganz billig. Ein schlechtes Testament sicher teurer. Bei juristischen Fragen wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht Jürgen Lamprecht und Fabian Danier in unserer Kanzlei in Speyer.

 

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