"Fachanwältin für Arbeitsrecht": Rechtsanwältin Milanka Radic
Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken hat Frau Rechtsanwältin Milanka Radic die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen.
Wir gratulieren Frau Kollegin Milanka Radic zur Verleihung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Frau Rechtsanwältin Milanka Radic betreut seit ihrem Eintritt in die Kanzlei Lamprecht Rechtsanwälte im Jahre 2012 das Arbeitsrecht. Dabei hat sie Erfahrungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Betriebsvereinbarungen gesammelt. Sie vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie verfügt herausragende Erfahrungen rund um das Arbeitsverhältnis. Ob es um dessen zuverlässige Begründung, Fragen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise Abmahnung, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit oder Krankmeldung geht oder ob es um die korrekte Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, außerordentlich bzw. fristlose Kündigung oder auch nur durch ordentliche Kündigung unter Kündigungsschutz geht, Frau Rechtsanwältin Radic weiß die richtigen Antworten und zeigt ihnen den rechtlich zulässigen und rechtssicheren Weg. Beispielsweise wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und dagegen Kündigungsschutzklage erheben wollen, oder als Arbeitgeber wissen wollen, unter welchen Voraussetzungen Sie einem Arbeitnehmer kündigen können, ist Frau Rechtsanwältin Milanka Radic Ihr Ansprechpartner.
Jede einzelne Facette der Tätigkeit im Arbeitsrecht aufzulisten, führte zu weit. Mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht dokumentiert Rechtsanwältin Radic ihre Expertise und Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate.