Fahrerflucht ist keine Bagatelle
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Unfallort unerlaubt verlassen, also Fahrerflucht begehen, müssen Sie nach § 142 StGB mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Außerdem verlieren Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz, es wird Ihnen der Führerschein entzogen und die Neuerteilung des Führerscheins mit einer Sperrfrist versehen. Das ist kein Kavaliersdelikt! Je nach Höhe der Strafe ist man danach vorbestraft.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn Sie z.B. auf einem Parkplatz ein parkendes Auto beschädigt haben und nicht die Polizei verständigen oder auf den Unfallgegner warten. Sie sind nämlich verpflichtet, vor Ort zu warten, bis der Geschädigte erscheint. Wie lange Sie warten müssen, hängt vom konkreten Fall ab - in der Regel sind dies jedoch mindestens 30 Minuten. Sie können natürlich auch sofort die Polizei rufen, um die Wartezeit abzukürzen. Das macht man jedoch meistens ungern, da man dadurch ein Bussgeldverfahren auslöst, was ebenfalls mit jedenfalls finanziellen Folgen verbunden ist. Was nicht ausreichend ist, wenn Sie vor Ablauf der Wartefrist eine Notiz mit Ihren Kontaktdaten an die Windschutzscheibe des beschädigten Autos klemmen und dann gehen (oder fahren).
Es kommt auch vor, dass Sie den Parkrempler gar nicht bemerken und versehentlich wegfahren. Selbst dann kann Ihnen eine Strafe blühen. Nämlich dann, wenn ein Sachverständiger feststellt, dass Sie den Anstoß hätten bemerken müssen.
Die Strafe droht nicht nur dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Das Gleiche gilt auch für Fahrradfahrer, Nutzer von E-Scootern, Fußgängern und Mitinsassen eines Fahrzeugs. Auch in diesen Fällen ist man verpflichtet, seine Personalien zu offenbaren.
Es ist also keine gute Idee, dem verständlichen Impuls nachzugeben, den Ort des Geschehens schnellstmöglich zu verlassen.
Wenn Sie dem Vorwurf "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ausgesetzt sind, ist juristische Unterstützung dringend geraten. In unserer Kanzlei in Speyer ist Rechtsanwältin Milanka Radic-Danier persönlich für Sie da.