Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Viele Arbeitnehmer erhalten im November oder Dezember ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber, andere nicht. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine vom Arbeitgeber gewährte Gratifikation, die aus Anlass des Weihnachtsfestes zum regulären Gehalt bzw. Lohn gezahlt wird.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Ferner ist es möglich, dass ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aus betrieblicher Übung entsteht. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum, jedoch mindestens drei Jahre in Folge, ein Weihnachtsgeld in gleichbleibender Höhe oder nach einer gleichbleibenden Berechnungsmethode auszahlt. Auch kann sich ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn alle Arbeitnehmer aus einer bestimmten Gruppe oder Abteilung ein Weihnachtsgeld erhalten, und ein einzelner (vergleichbarer) Arbeitnehmer ohne triftigen Grund keine Zahlung erhält. Dies kann und darf nicht sein; dem Arbeitnehmer steht in einem solchen Fall ebenfalls ein Anspruch zu.
Der Arbeitgeber kann ein Weihnachtsgeld auch grundsätzlich nicht einseitig kürzen oder streichen, wenn der Anspruch einmal entstanden ist. Eine Kürzung oder Streichung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Anspruch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet wurde und sich der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung dahingehend ändert. Ein im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Übung begründeter Anspruch kann demnach nicht einseitig gekürzt oder gestrichen werden, außer dies wurde vertraglich wirksam vereinbart.
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