Handynutzung auf dem Nachhauseweg: Unfallversicherung bezahlt nicht
Einen tragischen Fall um eine Unfallversicherung verhandelte das Sozialgericht Frankfurt am Main (AZ S 8 U 207/16, Urteil vom 18.10.2018). Was war vorgefallen?
Eine 56-jährige Angestellte war nach ihrem Dienst in einem Frankfurter Hotel zu Fuß auf dem Nachhauseweg. Während des Weges telefonierte sie mit ihrem Handy und bemerkte deshalb – als sie einen unbeschrankten Bahnübergang überquerte – nicht, dass ein Zug herannahte. Sie wurde vom Zug erfasst und erlitt eine Hirnblutung und schwerste Kopfverletzungen, die sie zu einem monatelangen Klinikaufenthalt zwangen.
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung der Behandlungskosten ab und argumentierte, die Frau habe beim Gehen telefoniert. Es handle sich deshalb nicht um einen Wegeunfall.
Zu Recht – so das Urteil der Frankfurter Richter. Das Nachhausegehen und jeder Unfall, der damit zusammenhänge, sei selbstverständlich versichert. Die parallele Tätigkeit – das Telefonieren – sei aber nicht versichert. Die Frau war durch das Telefonat abgelenkt, weswegen ihr die Gefahr des herannahenden Zuges entging. Die wesentliche Ursache für den Unfall sei in vorliegendem Fall zweifelsfrei die Handynutzung und die dadurch verursachte schlechtere Wahrnehmung der Verkehrssituation.
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