Immobilienrecht: Wucher beim Wohnungskauf
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: V ZR 278/14, Urteil vom 15.01.2016) hatte sich unlängst mit einem Fall aus dem Immobilienrecht zu beschäftigen, bei dem ein Käufer einer Immobilie geltend machte, der Kaufpreis sei derart hoch, dass im Ergebnis ein wucherähnliches Geschäft vorliege. In dem Fall war es so, dass der Käufer für Immobilien mit einem Wert in Höhe von Euro 46.000,00 einen Kaufpreis in Höhe von Euro 88.000,00 gezahlt hatte. Der Kaufpreis beträgt demnach mehr als 90% mehr als der Wert der Immobilie. Grundsätzlich sind damit die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) erfüllt. Dies hätte zur Folge, dass der Käufer die Immobilie an den Verkäufer zurückgeben kann und hierfür den gezahlten Kaufpreis zurückerhält.
Allerdings gab es in dem entschiedenen Fall die Besonderheit, dass der Verkäufer sämtliche Kaufnebenkosten, also Notarkosten, Grunderwerbsteuer und die Kosten der Grundbuchumschreibung getragen hat. Diese Kosten sind für gewöhnlich vom Käufer einer Immobilie zu tragen, weswegen sie gedanklich vom gezahlten Kaufpreis abzuziehen sind. Im Ergebnis bedeutet dies, dass lediglich etwa Euro 82.000,00 als (echter) Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wurden und demnach nur etwa 80% mehr als den Wert der Immobilie. Daher kann der Käufer die Immobilie nicht ohne Weiteres zurückgeben.
Dieser Fall zeigt, dass es wichtig ist, sich sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Immobilie über die Risiken zu informieren, um einen Rechtsstreit wie den dargestellten zu vermeiden. Im Bereich des Immobilienrechts haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich unsere Zusammenarbeit mit Sachverständigen bei der Immobilienbewertung ebenso auszahlt, wie eine frühzeitige Überprüfung eines Kaufvertrages, um Rechtsklarheit zu haben. Die in einem Rechtsstreit entstehenden Kosten können ansonsten mitunter den Wert der Immobilie fast erreichen, dies lässt sich jedoch durch frühzeitige Beratung vermeiden.
Rechtsanwalt Fabian Danier in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer berät Sie bei sämtliche Rechtsproblemen rund um Ihre Immobilie.