Teamfoto der
      Anwälte vor einer Mauer

Archiv

September 2024: Behinderte Menschen im Arbeitsleben – So werden... August 2024: Rechtzeitig alles regeln – So verfassen Sie ein... Juni 2024: Der letzte Wille zählt – Wann ist eine... Mai 2024: Schenkung zu Lebzeiten – Das sollten Eltern und... März 2024: Erbrecht – Die hohe Kunst, Kunst zu vererben. Februar 2024: Nicht geblinkt und Unfall verursacht – wer haftet? Januar 2024: Erbrecht – können Hund, Katze & Co. eigentlich... Januar 2024: Kluge Mitdenker gesucht! Freie Mitarbeiter... Dezember 2023: Hausfriedensbruch im Strafrecht – mehr als eine... November 2023: Mietrecht – wenn der Verlust der Wohnung droht. Oktober 2023: Erbrecht – wenn uneheliche Kinder im Spiel sind September 2023: Ein guter Zweck hat Zukunft – die Stiftung als... Juli 2023: Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer – Bayern... April 2023: Das Berliner Testament individuell anpassen März 2023: Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem... Februar 2023: Gegenseitig zu Erben einsetzen? Dann muss das im... Dezember 2022: Frohe Weihnachten! November 2022: Reinigungskraft für unsere Kanzlei gesucht November 2022: Achtung bei Untervermietung einzelner Zimmer einer... Oktober 2022: Lohnzahlung nur, wenn die betriebsinterne... September 2022: Das Berliner Testament und seine Folgen September 2022: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht referiert zur... Juli 2022: Preisnachlass bei Wohnungskauf muss auch den... Juli 2022: Verkehrsrecht: Flunkerei bei einer... Juni 2022: Die Teilungsversteigerung April 2022: Erbrecht: Kann der Anspruch auf den Pflichtteil... März 2022: Fahrerflucht ist keine Bagatelle Februar 2022: Ein Kind hat das Recht zu erfahren, wer sein... Januar 2022: Befristete Änderungen im Gewerbemietvertrag können... Dezember 2021: Frohe Weihnachten 2021! Dezember 2021: Eine Demenzerkrankung kann ein Testament ungültig... November 2021: Das Behindertentestament November 2021: Autofahrer sollen ein gutes Vorbild sein November 2021: Rufbereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein Oktober 2021: Mietkündigung wegen "wirtschaftlicher Verwertung"... September 2021: Auf dem Weg ins Homeoffice gestürzt: Ist das ein... September 2021: Ist das Erbe einmal ausgeschlagen, kann dies nur... August 2021: Alleinerziehende sollten ein Testament besitzen Juli 2021: Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht berät Bündnis 90/Die... Juli 2021: Diebstahl von Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz...

Komplettes Newsarchiv

Ist der Erbschein überflüssig, hat der Notar Schadensersatz zu leisten

Das Landgericht Münster hatte folgenden Fall zu behandeln (Az.: 5 OH 42/16 - Beschluss vom 15.05.2017):

Die Erbin ist aufgrund eines handschriftlichen Testaments Alleinerbin des Erblassers, der ihr vor seinem Tod eine über den Tod hinausgehende –umfassende Vollmacht erteilt hatte. Der Nachlass bestand aus Sparguthaben bei zwei Banken. Eine Grundstück oder eine Eigentumswohnung gehörten nicht zum Nachlass. Der Notar teilte ihr mit, dass sie zur Abwicklung des Nachlasses einen Erbschein benötige und protokollierte diesen sogleich. Vom Nachlassgericht erfuhr sie, dass dies nicht der Fall ist, und dass es für sie die billigere Lösung ist, den Erbscheinsantrag zurückzunehmen. Der Notar hat der Erbin die Kosten des Erbscheinsantrags in Rechnung gestellt. Zu Unrecht, wie das Landgericht Münster befand. Der Notar hat nur die Gebühren verdient, die bei richtiger Sachbehandlung angefallen wäre. Das war die Beratung über den Erbfall. Die darüber hinausgehenden Gebühren für den Erbscheinsantrag hat der Notar im Ergebnis nicht verdient. Da durch den überflüssigen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht Gerichtskosten angefallen sind, hat er diese als Schadensersatz ebenfalls zu ersetzen.

Man kann sich den Fall mit folgendem Merksatz einprägen: Gibt’s den Erbschein ohne Not, ist die Gebührenrechnung tot.

Alle Fragen zum Thema Nachlassabwicklung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder sonstige Fragen zum Erbrecht beantworten Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht Jürgen Lamprecht und Fabian Danier.

Screenshot von Google Maps, Adresse
        unserer Kanzlei

Lamprecht Rechtsanwälte

Adresse
Wormser Landstraße 247
67346 Speyer
Telefon
06232 / 87 67 8-0
Fax
06232 / 87 67 8-88
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Fr. 8-13 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Telefonzeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi und Fr 8-13 Uhr

Parkplätze befinden sich in ausreichender Zahl direkt vor dem Haus.

Sie können uns über das Formular eine Nachricht zukommen lassen. Wir werden diese spätestens im Laufe des nächsten Arbeitstages beantworten.

erforderlich