Ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine Immobilie zu vererben?
Als Immobilienbesitzer stellt man sich die Frage, ob es Vorteile hätte, die Immobilie schon zu Lebzeiten auf seine Kinder zu übertragen - oder ob es klüger wäre, damit zu warten.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt jedoch einige gewichtige Argumente, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Eines ist beispielsweise die Verkleinerung der Pflichtteilsansprüche, falls es unbeliebte Nachkommen gibt, die möglichst wenig erben sollen. Auch die Ersparnis von Erbschaftssteuer – je nach Immobilienwert eine erhebliche Summe – ist ein gewichtiges Argument für die frühzeitige Übertragung. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht einzurichten. Damit könnte man sich das Recht vorbehalten, bis zu seinem Tod in der Immobilie wohnen zu bleiben.
In jedem Fall ist es sehr wichtig, sich frühzeitig um das Thema Vererben zu kümmern, denn bei den Pflichtteilsberechnungen muss eine Frist von 10 Jahren berücksichtigt werden, außerdem ist steuerlich ein Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil pro 10 Jahre zu beachten. Eine frühzeitige Schenkung kann hohe Steuerforderungen im Erbfall ersparen.
Beim Vererben von Immobilienbesitz ist einiges zu beachten und abzuwägen – je nach Familienkonstellation und wirtschaftlicher Situation wird die Entscheidung anders ausfallen.
Wir als Rechtsanwälte raten dringend dazu, sich in dieser Angelegenheit Rat und Unterstützung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts zu holen. Er wird die individuelle Situation optimal und rechtssicher gestalten. Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Speyer gerne an Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht!