Ist es sinnvoll, einen verfrühten Scheidungsantrag zu stellen? Ihre Kanzlei in Speyer informiert
Ehepartner, die zur Scheidung entschlossen sind, müssen das so genannte "Trennungsjahr" abwarten, bevor ein Scheidungsantrag vor Gericht gestellt werden kann. Die Zeitspanne, bis die Scheidung vollzogen ist, beträgt also das Trennungsjahr plus die Dauer des Scheidungsprozesses. Verständlich ist natürlich, dass die Betroffenen die ganze Sache so schnell wie möglich hinter sich bringen wollen. Deshalb wird manchmal ein Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus?
Stichtag für das Ende der Ehezeit und damit für die Berechnung von Rentenausgleich und Zugewinnausgleich ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Der Antragsteller hat keinen Einfluss darauf, wann genau der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wird, die Zustellung obliegt der Geschäftsstelle des Familiengerichts .
Ein verfrühter Scheidungsantrag, z. B. drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bietet Anlass für Manipulationen. Es kann zu erheblichen finanziellen Benachteiligungen eines Ehepartners kommen. Oder – in manchen Fällen - auch zum Vorteil eines Antragsstellers, der z.B. befürchtet, dass auf der gegnerischen Seite Vermögenstransaktionen stattfinden und der deshalb so schnell wie möglich den Stichtag zur Berechnung festlegen will. Ein weiterer Nachteil des verfrühten Scheidungsantrages: Der Antrag kann wenn er vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird, als unzulässig abgewiesen werden und falls ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt wurde, wird dieser generell nicht vor Ablauf des Trennungsjahres bewilligt werden, da der Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres keine Aussicht auf Erfolg bietet.
Wenn nun ein verfrühter Antrag vorliegt, heißt dies nicht, dass auch zeitnah ein Scheidungstermin bestimmt wird. Das Gericht muss zur Vorbereitung des Verfahrens umfänglich Auskünfte bei allen Versorgungsträgern einholen bezüglich der gesetzlichen und privaten Versorgungsanwartschaften. Dies dauert in der Regel mindestens 3-4 Monate. Wenn die Scheidung dann gerichtlich verhandelt wird, bleibt es bei dem Stichtag, an dem der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wurde, unabhängig von der Verfahrensdauer.
Vorsicht und genaue Prüfung der Situation sind die Voraussetzungen, bevor Sie einen verfrühten Scheidungsantrag stellen! Lassen Sie sich hierbei unbedingt juristisch beraten. Rechtsanwältin Isolde Marz in unserer Kanzlei in Speyer ist spezialisiert auf das Familienrecht und steht Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens kompetent und erfahren zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.