Ist Mietminderung wegen Baulärms möglich?
Stellen Sie sich vor, Sie wohnen zur Miete und auf dem Nachbargrundstück wird gerade ein Mehrfamilienhaus gebaut. Sie fühlen sich durch den Lärm massiv in Ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Können Sie die Miete mindern?
Der Bundesgerichtshof fällte aktuell ein Urteil zu diesem Problem und entschied: Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Mietminderung! (AZ VIII ZR 31/18, Urteil vom 29.04.2020). Anders wäre die Situation, wenn Sie nicht Mieter, sondern Eigentümer der Wohnung oder des Hauses wären. Dann könnten Sie einen Rechtsstreit führen und bekämen eventuell Schadensersatz. Diesen müssten Sie dann anteilig auch an Ihre Mieter weitergeben.
Im verhandelten Fall fühlte sich ein Mieter in Berlin durch eine Baustelle erheblich gestört. Die Baustelle war ca. 40 Meter von seiner Mietwohnung entfernt. Das Problem war nicht nur der Lärm, sondern auch Dreck und Staub. Der Mieter überwies daraufhin 10% weniger Miete, was die Vermieterin nicht akzeptierte. Es kam zum Rechtsstreit. Die Richter befanden, es sei im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt, dass die Wohnung immer ganz frei von Lärm sei. Normale Geräusche, wie sie die Arbeiten auf einer Baustelle verursachten, müsse man als Nachbar hinnehmen. Wenn dennoch ein Rechtsstreit wegen solcher Konflikte geführt werden soll – so merkten die Richter an – dann müssen beide Seiten Belege vorweisen. Der Mieter muss genau belegen, welche Nachteile er durch die Lärm- und Staubbelästigung hat, wie lange diese jeweils andauern und wie laut es exakt eigentlich ist. Der Vermieter müsse seinerseits belegen, dass es ihm nicht möglich war, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Fazit: Wenn der Vermieter selbst keinen Schadensersatz bekommt, kann der Mieter auch keine Mietminderung von ihm verlangen.
Bei Fragen und Problemen rund um das Mietrecht wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Bernd Schäfer in der Kanzlei Lamprecht in Speyer. Vereinbaren Sie einen Termin!