Kanzleibetrieb in Zeiten von COVID-19
Was bedeutet das SARS-CoV-2 für Sie als Mandanten und uns als Rechtsanwälte?
Die Empfehlung der Bundeskanzlerin, soziale Kontakte auf das Notwendige zu beschränken, wird von wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt. Damit wird die Krankheit zwar nicht geheilt, das ist jedoch auch nicht der Zweck. Die Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass das Gesundheitswesen nicht kollabiert. Die dadurch gewonnene Zeit hilft auch zur Entwicklung von Therapien und Impfstoffen.
Hierzu wollen wir unseren Beitrag leisten.
Daher werden wir unsere Sozialkontakte soweit herunterfahren, wie es uns möglich ist. Konkret haben wir folgende Maßnahmen beschlossen:
- Senden Sie uns bitte sämtliche Informationen, falls möglich, per E-Mail zu.
- Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen weiterhin telefonisch zur Verfügung.
- Dies gilt grundsätzlich auch für Neumandate. Bei einem Neumandat erhalten Sie einen Telefontermin mit dem für Sie zuständigen Rechtsanwalt. In den allermeisten Fällen kann dieser Rechtsanwalt sämtliche relevanten Informationen erfassen. Notwendige Unterlagen senden Sie uns dann per E-Mail. Die Vertragsunterlagen und Vollmacht erhalten Sie von uns ebenfalls per E-Mail. Diese sind dann von Ihnen auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post bzw. elektronisch zurückzusenden.
- In dringenden Ausnahmefällen entscheidet der Rechtsanwalt, ob ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei notwendig ist. Die empfohlene Distanz von 2m werden wir dabei nach Möglichkeit einhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Lamprecht Rechtsanwälte