Keine Rücksendungskosten für Verbraucher im Versandhandel
Der Bundesgerichshof (BGH) hat am 07.07.2010 (Az: VIII ZR 268/07) entschieden, dass im Fernabsatzgeschäft der Käufer die Versandkosten für die Übersendung an ihn nicht zahlen muss, wenn er von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Die Pressemitteilung des BGH finden sie hier.
Die für den Kunden günstige Regelung beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 15.04.2010 (Az: C-511/08), in dem der EuGH die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 kundenfreundlich ausgelegt hat.Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.