Keine Telefonsperre bei Streit über Telefonrechnung
Ein Telefonanbieter darf seinem Kunden nicht einfach den Telefonanschluss sperren, wenn der Kunde nur einen Teil der Telefonrechnung bezahlt, weil er die restliche Forderung für unberechtigt hält und wegen dieses Betrages mit seinem Telefonanbieter streitet.
So hat es das Landgericht München I (Beschluss vom 06.10.2011 – Az.: 37 O 21210/11) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. Die Kundin hatte die Rechtmäßigkeit einzelner Positionen ihrer Telefonrechnung angezweifelt. Nach Auffassung des Landgerichts München I ist die Kundin schutzwürdig. Es könne nämlich nicht sein, dass ein Kunde eine unberechtigte Telefonrechnung bezahlen muss, nur weil ihm sonst die Telefonleitung gekappt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg.