Kindergeld und Kindesunterhalt – das sind die Änderungen im neuen Jahr
In der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, die als Grundlage zur Bemessung des Kindesunterhalts dient, sind 2020 einige Summen erhöht worden.
Isolde Marz, Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei in Speyer, informiert:
Zum Selbstbehalt: Unterhaltspflichtige können künftig über einen – im Vergleich zu den Vorjahren - um 80 Euro höheren Selbstbehalt verfügen. Wenn sie nicht berufstätig sind, stehen ihnen 960 Euro Selbstbehalt im Monat zu. Berufstätige Unterhaltspflichtige können ebenfalls 80 Euro mehr behalten: Es stehen ihnen 1.160 Euro Selbstbehalt zu.
Zum Mindestunterhalt von Kindern gelten seit 1. Januar 2020 folgende neuen Sätze:
- Kinder bis 5 Jahre: monatlich 369 Euro (Erhöhung um 15 Euro)
- Kinder 6-11 Jahre: monatlich 424 Euro (Erhöhung um 18 Euro)
- Kinder 12-18 Jahre: monatlich 497 Euro (Erhöhung um 21 Euro)
- volljährige Kinder: monatlich 530 Euro (Erhöhung um 3 Euro)
- Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen: monatlich 860 Euro (Erhöhung um 125 Euro)
Rechtsanwältin Isolde Marz überprüft gerne Ihre Unterhaltsberechnung, denn die neuen Sätze könnten – je nach Einkommensgruppe und Alter der Kinder – auch Auswirkungen auch auf andere Beiträge haben. Frau Marz berät Sie, wie Sie Ihre Ansprüche optimal geltend machen können. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!