Kontoführungsgebühr für Darlehen ist unzulässig.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.02.2011 (Az.: 17 U 138/10) entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Kontoführungsgebühren von Verbrauchern für das Führen eines Darlehenskontos verlangen darf.
Das OLG Karlsruhe ist der Meinung, dass das Führen eines Darlehenskontos im eigenen Interesse des Kreditinstitutes liegt, soweit es sich vor allem um die Entgegennahme von Zins- und Tilgungszahlungen und die Zahlungsüberwachung handelt.
Das Urteil finden Sie hier.