Kosten der Feuerwehr für Krankentransport zahlt die Krankenkasse
Die Krankenkasse muss auch die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zahlen, wenn dieser für den Patiententransport notwendig ist.
Ein Patient, der gesetzlich krankenversichert ist, musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Aufgrund Übergewichts gelang es der Rettungswagenbesatzung nicht, den Patienten mit den vorhandenen Mitteln zum Rettungswagen zu transportieren, weshalb die Feuerwehr zur Unterstützung zum Einsatz kam.
Die durch den Feuerwehreinsatz entstandenen Kosten wollte die Krankenkasse nicht zahlen, da diese nach deren Meinung nicht zu den Transportkosten gerechnet werden könnten.
Dem trat das Landessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 17.06.2010 entgegen und urteilte dass die Krankenkasse die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen habe. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010, L 10 KR 59/08, rechtskräftig).