Lamprecht Rechtsanwälte gewinnen vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz
Auch als Arbeitgeber kann man vor den Arbeitsgerichten Erfolg haben. Dies ist der Kanzlei Lamprecht Rechtsanwälte gestern vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz gelungen. Die Kanzlei vertrat das Unternehmen CAR-TOP GmbH aus Landau. Dieses wurde verklagt, weil ein Bewerber behauptete, dort Arbeitnehmer geworden zu sein. Sowohl das Arbeitsgericht Ludwigshafen als auch nunmehr das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Der Geschäftsführer von CAR-TOP, Herr Frank Hüsken, ist über das Ergebnis des Gerichtsverfahrens froh: "Wir hatten dem Bewerber die Möglichkeit gegeben, in unsere Tätigkeiten und Abläufe hinein zu schnuppern. Ich hätte nie gedacht, dass wir deswegen verklagt werden können." Rechtsanwältin Milanka Radić meint: "Der Fall war enger, als es den Anschein hat. In einem solchen Fall muss der Kläger darlegen und beweisen, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Dieser Beweis ist ihm nicht gelungen."
Für die Praxis bedeutet dies, dass bei Probearbeitsverhältnissen höchste Vorsicht geboten ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber, ohne es zu merken, einen neuen Arbeitnehmer hat, auf dessen Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Regelungen und evtl. ein Tarifvertrag anzuwenden sind.
Auch Ihren Fall im Arbeitsrecht betreut unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Milanka Radić kompetent und zielorientiert.