Mietrecht – wenn der Verlust der Wohnung droht.
Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter weitgehend. Seine Rechte sind stärker ausgeprägt als die des Vermieters. Das heißt: Ein Vermieter kann dem Mieter nur dann kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt, dieses ist jedoch an strengen Voraussetzungen geknüpft:
- Der Mieter verletzt seine Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft und nicht unerheblich.
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die vermieteten Räume selbst oder für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushaltes.
- Wirtschaftliche Verwertung: Der Vermieter wird durch die Vermietung daran gehindert, das Grundstück in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen zu verwerten und würde durch die fortbestehende Vermietung erhebliche Nachteile erleiden.
In vielen Fällen wird ein Mietverhältnis gekündigt, weil ein Mietrückstand vorliegt. Der Mieter zahlt die Miete nicht oder nur teilweise. In dem Fall darf der Vermieter eine „außerordentliche fristlose Kündigung" aussprechen, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
In Pandemie-Zeiten gab es jedoch eine Ausnahme: Mieter durften Mietzahlungen vom 1. April bis 30. Juni 2020 aussetzen, wenn sie pandemiebedingt zahlungsunfähig waren. Ihren Mietrückstand mussten sie jedoch bis zum 30. Juni 2022 begleichen. Bis dahin hatten Vermieter kein Recht, wegen des pandemiebedingten Mietrückstandes eine Kündigung auszusprechen. Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, gegen eine ordentliche, fristgerechte Kündigung Widerspruch einzulegen, wenn die Kündigung für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet.
Die höchste Eskalationsstufe bei Mietstreitigkeiten ist eine Räumungsklage. Doch die ist nicht so einfach durchzusetzen. Ein säumiger Mieter kann nicht einfach so vor die Tür gesetzt werden. Vor allem, wenn der Mieter die Miete nach einer fristlosen Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlt, hat eine Räumungsklage oft keinen Erfolg.
Eine Räumungsklage ist ein langer Weg, der über das zuständige Amtsgericht erfolgt. Hier wird die Wirksamkeit der Kündigung in allen Details geprüft. Erst wenn das Gericht Betroffene rechtskräftig zur Räumung verurteilt hat oder eine Hinterlegungsanordnung des Gerichts nicht befolgt wurde, kann der Vermieter einen Gerichtsvollzieher für eine Zwangsräumung beauftragen.
Grundsätzlich soll vermieden werden, dass Menschen wohnungslos werden. Deshalb gibt es in vielen Städten, Bezirken, Kommunen spezielle Fachstellen für Wohnungsnotfälle, die Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust unterstützen. Hier kann zum Beispiel ein Verfahren zur Sicherung der Wohnung eröffnet und Mietschulden übernommen werden (als Darlehen oder Beihilfe).
Das Mietrecht in Deutschland ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet. Bei Rechtsstreitigkeiten können Sie sich gerne an uns wenden.