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Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen, wenn ich das Elternheim selbst bewohnen will?

Der Bundesfinanzhof schaffte Klarheit in dieser Frage: Wenn Sie das Wohneigentum Ihrer Eltern erben, haben Sie regelmäßig sechs Monate Zeit, um dorthin umzuziehen. Wenn Sie länger für den Umzug brauchen, müssen Sie dies plausibel begründen (Bundesfinanzhof, Az. II R 37/16, Urteil vom 28.05.2019).

Genau um dieses halbe Jahr Frist ging es in einem aktuellen Fall: Der Kläger und seine Familie lebten in einem Doppelhaus, Tür an Tür mit dem Vater des Mannes. Als dieser starb, erbte der Kläger die Haushälfte des Vaters. Er wollte mehrere Wände herausreißen, beide Haushälften verbinden und künftig das gesamte Anwesen bewohnen. Da die Haushälfte des Vaters feucht war, musste das Gemäuer über viele Monate getrocknet werden, wozu der Erbe das noch vorhandene Heizöl des Vaters verbrauchte. Die Entrümpelung und die Bauarbeiten zogen sich schleppend hin, denn der Sohn arbeitete viel in Eigenleistung. Nach drei Jahren war das Haus endlich bezugsfertig und der Sohn beantragte die Befreiung von der Erbschaftssteuer nach § 13 Abs. 1 Ziff. 4c ErbStG.

Zu spät, befand das zuständige Finanzamt. Der Antrag wurde abgelehnt. Mit ausschlaggebend für den Entscheid des Finanzamts war die Tatsache, dass der Sohn seinen Wohnsitz über drei Jahre nicht umgemeldet hatte. Dies wertete das Finanzamt als Zeichen, dass es ihm nicht so eilig war mit der Selbstnutzung. Vor dem Finanzgericht Münster bekam das Finanzamt Recht, denn nach Urteil der Richter hätten die Sanierungs- und Umbauarbeiten deutlich schneller erfolgen können, z.B. durch eine professionelle Trocknung des Gemäuers. Auch habe der Kläger ein halbes Jahr abgewartet, bevor er überhaupt mit der Entrümpelung des Hauses begann (Finanzgericht Münster, Az. 3 K 3184/17 Erb, Urteil vom 24.10.2019). Die Richter ließen die Revision zu.

Fazit: Wenn Sie das Familienheim Ihrer Eltern erben und dort selbst einziehen wollen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie zügig an die Arbeit gehen und nach spätestens sechs Monaten dort auch wohnen. Beginnen Sie zeitnah mit der Entrümpelung und melden Sie Ihre Adresse beim Einwohnermeldeamt um. Wenn Sie Sanierungsarbeiten durchführen müssen, notieren Sie genau, welcher Handwerksbetrieb wann engagiert wurde. Falls es Verzögerungen gibt, sollten Sie festhalten, weshalb es länger dauert und was Sie getan haben, um die Verzögerung so gering als möglich zu halten. Nur so können Sie, falls es doch länger dauern sollte mit dem Umbau, eventuelle Zweifel des Finanzamts ausräumen.

Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an Rechtsanwalt Jürgen Lamprecht in unserer Kanzlei in Speyer. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und betreut auch Fälle aus dem Steuerrecht. Vereinbaren Sie einen Termin!

 

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