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Neues aus dem Verkehrsrecht: Telefonieren über die Freisprechanlage mit Smartphone in der Hand – ist das erlaubt?

Die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt: Wer dabei erwischt wird, kassiert 60 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg. Hierzu verurteilte auch das zuständige Amtsgericht einen Autofahrer, der mit dem Mobiltelefon in der Hand am Steuer erwischt wurde. Dieser wollte die Geldbuße jedoch nicht bezahlen. In nächster Instanz, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, wurde der Fahrer freigesprochen (Az. 4 Ss 212/16, Urteil vom 25.04.2016). Wie kam es dazu?

In der Straßenverkehrsordnung, § 23 Abs. 1a StVO, heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss". Entscheidend für das Stuttgarter Urteil war das Wort "muss". Der Beschuldigte gab an, den Handyanruf schon vor der Fahrt begonnen zu haben. Als er den Motor startete, baute sein Handy gerade eine Bluetooth-Verbindung auf und der Fahrer – so seine Auskunft - vergaß einfach, das Handy wieder aus der Hand zu legen. Telefoniert habe er aber über die Freisprechanlage! Generell müsse beim Telefonieren über die Freisprechanlage das Smartphone nicht in der Hand gehalten werden, meinten die Stuttgarter Richter. Aber die Tatsache, "einfach so" ein Handy zu halten, stelle noch keine Gefährdung im Straßenverkehr und keine Ordnungswidrigkeit dar. Schließlich sei auch Essen und Trinken oder die Sendersuche am Radiogerät während der Fahrt erlaubt.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Speyer ist Rechtsanwältin Milanka Radić zuständig für Fälle aus dem Verkehrsrecht. Wenn Sie Fragen und Anliegen haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

 

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