Nicht geblinkt und Unfall verursacht – wer haftet?
Viele Autofahrer sind wahre Blinkermuffel. Sie denken nicht ans Blinken, wenn sie abbiegen oder die Fahrspur wechseln. Und das ist mehr als ein Kavaliersdelikt. Kommt es in dieser Situation zu einem Unfall, müssen sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch damit, dass sie auf einen Teil der Kosten sitzen blieben. Dies gilt auch, wenn der andere Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat.
„Fehlendes, zu spätes oder falsches Setzen des Blinkers“ ist eine Pflichtverletzung des Fahrzeugführers. Dazu gibt es eine Vielzahl an Urteilen. Ein Laie blickt da kaum durch und biegt schnell auf einen Irrweg ab. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Autofahrer, die nicht rechtzeitig blinken gehen ein hohes Risiko in Sachen Haftung ein und müssen gegebenenfalls unangenehme Schadensersatzansprüche hinnehmen.
Wichtig ist auch, dass der Blinker frühzeitig gesetzt wurde. Zweck dieser Regelung ist, dass sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können. Das gilt insbesondere, wenn ein Fahrzeug mit einer hohen Geschwindigkeit unterwegs ist. Hierfür gibt es eine Faustregel: Der Blinker am Auto sollte mindestens dreimal aufleuchten, bevor zum Spur- oder Richtungswechsel angesetzt wird.
Wer jedoch einen Blinker setzt, obwohl er nicht abbiegen möchte, verstößt ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und haftet mit, falls es zu einem Unfall kommt. Übrigens, die Pflicht einen Richtungswechsel anzuzeigen, gilt auch für Radfahrer. Sie müssen das Abbiegen oder Überholen per Handzeichen ankündigen.
Die Schuld- und Haftungsfrage rund um das falsche oder fehlende Blinken ist ein kompliziertes Unterfangen. Der beste Weg: Sie lassen sich im Falle eines Falles anwaltlich vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie in einem verkehrsrechtlichen Fall verwickelt sind – wir steuern Sie durch die komplexe Rechtslage. Vereinbaren Sie einen Termin!