Preisnachlass bei Wohnungskauf muss auch den aktuellen Mietern gewährt werden
Der Bundesgerichtshof urteilte im Falle eines Wohnungsverkaufes zu Gunsten einer Mieterin (VIII ZR 305/20, Urteil vom 23.02.2022). Eine Eigentümerin wollte ihre Wohnung in einem Berliner Mehrfamilienhaus verkaufen. Der Kaufvertrag beinhaltete die Zusage, dass, falls die Wohnung in vermietetem Zustand verkauft würde, 10% Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt würden.
Die Mieterin der Wohnung machte von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch und erwarb die Wohnung. Die vereinbarte Kaufsumme von rund 163.000 Euro bezahlte sie aber nur unter Vorbehalt und klagte auf Rückzahlung von 10%. Ihr Argument: Die Wohnung würde ja in vermietetem Zustand verkauft. Ein anderer Käufer hätte sie zwar weiterhin in der Wohnung als Mieterin gelassen, hätte dann aber rund 16.300 Euro weniger bezahlt. Die Käuferin fühlte sich gegenüber anderen potenziellen Käufern benachteiligt. Und bekam Recht. Ihr Anspruch sei begründet – so die Karlsruher Richter. Die Klausel im Kaufvertrag sei unzulässig und unwirksam, der Kaufvertrag bleibe aber gültig. Die ehemalige Vermieterin müsse die 10% an ihre ehemalige Mieterin erstatten. Wer das Vorkaufsrecht habe, müsse zu denselben Konditionen kaufen dürfen wie jeder andere Käufer.
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